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19.08.2020

Lassen sich Unternehmensnachfolgen auch im „Schnelldurchlauf“ realisieren?

Im M&A- Projektgeschäft – und insbesondere im Bereich der Nachfolgeregelung inhabergeführter Betriebe – kann es vorkommen, dass ein Mandant sich wünscht, sein Unternehmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. schnellstmöglich zu veräußern. Häufig handelt es sich dabei tatsächlich nur um wenige Monate Zeit, um nach Unterlagenaufbereitung und Investorenansprache die weiteren Schritte bis zur tatsächlichen Übergabe zu bewerkstelligen. Ob dieses Vorhaben in der Realität wirklich möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Es kann unterschiedliche Gründe haben, dass ein Unternehmer urplötzlich seine Nachfolgereglung binnen weniger Monate geregelt haben will oder gar muss. Ganz gleich, ob die Gründe privater Natur sind oder geschäftliche Zusammenhänge haben, sollte man einige Dinge für ein solches Projekt beachten.

Zuallererst gilt – und das ist nicht alleinige Aufgabe des M&A-Beraters, der stets auf Zuarbeit von Mandant und ggf. dessen Beratern angewiesen ist –, dass für eine rasche Durchführung des Projekts alle wichtigen Basisdokumente schnellstmöglich zur Verfügung stehen und die wesentlichen Eckpfeiler der geplanten Transaktion schnell definiert sind. Dazu müssen die Absichten des schnellen Projektabschlusses bereits zu Beginn der Interessentengespräche offen kommuniziert werden. Es sollte unmissverständlich sein, dass neben den üblichen Parametern, die mittelständischen Unternehmern bei der Auswahl ihres Nachfolgers wichtig sind (Kaufpreishöhe und -strukturierung, strategischer Fit, Perspektive für Mitarbeiter etc.) vor allen Dingen auch die darstellbare Schnelligkeit in der Prozessabwicklung seitens des Kaufinteressenten entscheidend ist.

Viele der „seriösen“ Interessenten sind häufig nicht bereit, einen solch schnellen Prozess mitzugehen, sodass der Mandant damit rechnen muss, einen geeigneten und generell nachhaltig interessierten Käufer zu verlieren, nur weil der Prozess der Nachfolgeregelung unter akutem Zeitdruck steht. Weiterhin kann eine nur oberflächlich und schnell durchgeführte Due Diligence dazu führen, dass der Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags verpflichtet wird, weitreichende Garantien abzugeben und hohe Haftungssummen zuzusichern, um den Käufer abzusichern.

Ein wesentlicher „Zeitfresser“ in einem Nachfolge- bzw. Transaktionsprozess ist stets auch das Thema Kaufpreisfinanzierung. Vom privaten MBI-Kandidaten über den großen strategischen Interessenten bis zum professionellen Finanzinvestor müssen bzw. wollen alle Käufergruppen einen Erwerb in der Regel mit einem signifikanten Fremdkapitalanteil finanzieren. Ein gutes Mittel kann sein, die Hausbank des Zielunternehmens unmittelbar zu Projektbeginn in das Vorhaben einzuweihen und bereits auf Käuferseite wesentliche Vorarbeiten zu leisten.

Ein Unternehmensverkauf im Schnelldurchlauf kann möglich sein, allerdings müssen die Ziele und Absichten klar definiert bzw. priorisiert sowie potenzielle Schwierigkeiten bzw. Risiken offen kommuniziert werden. Ein schneller Verkauf zu einem Höchstpreis und minimaler Übergangszeit an den strategisch passenden Wunschkäufer ist in der Realität nahezu ausgeschlossen. Und tatsächlich kann es trotz der anfänglichen Zeiteinsparung durch die Arbeit des M&A-Beraters oftmals dennoch auch „auf der Zielgeraden“ zu unvorhersehbaren Verzögerungen im Prozess kommen, die den ambitionierten Zeitplan vollständig zunichte machen.