Wie wichtig ein prozesserfahrener Anwalt bei der Nachfolgereglung ist

Der klassische Mittelständler in Deutschland steht im Zweifelsfall ein einziges Mal in seinem Leben vor dem Verkauf seines Unternehmens – spätestens im Rahmen der externen Nachfolgeregelung, wenn sich in der Familie kein Nachfolger gefunden hat. Bei diesem Prozess existieren einige Fallstricke, deren nähere Betrachtung sich bereits im Vorfeld lohnt.  Ein – zugegebenermaßen erst sehr spät im Prozess relevanter, aber – wichtiger Aspekt ist die Auswahl eines geeigneten Rechtsberaters für die Verhandlung des Kaufvertrages.

Der Kaufvertrag ist das wichtigste Dokument im Rahmen des Unternehmensverkaufs, denn erst mit Unterschrift dieses Vertrags wird der Unternehmensverkauf rechtsverbindlich. Aufgrund der großen Tragweite des Schritts bedarf es in den allermeisten Fällen einer notariellen Beurkundung.

Zwar verfügen viele Berater im Unternehmensverkauf über eine große Expertise bei der Verhandlung von Kaufverträgen und beherrschen auch die meisten rechtlichen Kniffe diesbezüglich, in Deutschland ist die Rechtsberatung jedoch zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Ist also der Punkt gekommen, an dem der Nachfolgeberater „sein Werk vollbracht“ und einen passenden Käufer identifiziert hat, ist das Engagement eines Anwalts fast unumgänglich. Bei der Auswahl des Rechtsberaters sollte ein potenzieller Unternehmensverkäufer mit Bedacht vorgehen. Zwar verfügt ein mittelständischer Unternehmer in der Regel über einen vertrauten Anwalt, der in allen Lebenslagen und -Fragen zu Rate gezogen wird, in den allermeisten Fällen verfügt dieser jedoch über keine ausreichende Expertise im Unternehmensverkauf.

Zwingend zu empfehlen ist jedoch die Auswahl eines ausgewiesenen Spezialisten im Bereich Unternehmensverkauf. Reine Expertise im Gesellschaftsrecht oder bei Unternehmensübertragungen stellt nicht notwendigerweise eine ausreichende Qualifikation für die Aufgabe eines Transaktionsanwalts dar. Unternehmenskaufverträge mit externen Parteien sind in der Regel komplex und greifen auf Mechanismen zurück, die kein Teil des „Standardhandwerks“ eines Rechtsanwalts sind. So weichen Unternehmenskaufverträge oftmals vom Rechtssystem ab und eigentlich Standards wie z.B. selbstständige Garantien oder die Reglung zum Übernahmestichtag, schließen sich aus. In solchen Situationen sollte der ideale Anwalt geübt sein und über ausreichend Fachwissen verfügen, um auch auf Augenhöhe mit dem Anwalt(-team) des Käufers reden können.

Daher legen viele Beratungshäuser ihren Mandanten meist die Wahl eines Rechtsberaters aus dem Netzwerk nahe. Es handelt sich um ein reales Risiko, dass sich der Mandant bei der Kompetenz seines Anwalts verschätzt und den Prozess damit kurz vor erfolgreichem Ende noch einmal unnötigen Risiken aussetzt. Mit dem Beratungshaus bekannten Anwälten sind die Berater meist täglich im Austausch und wissen daher ganz genau um deren Qualifikation. Außerhalb des Beraternetzwerk ist es oftmals nicht so einfach einen passenden Rechtsbeistand zu finden. Viele Rechtsanwälte bieten ihre Arbeit für Nachfolgereglung zwar offen an, doch verfügen nicht über genug Erfahrung und Hintergrundwissen. Nicht selten sind bereits erfolgsversprechende Transaktionsprozesse kurz vor Abschluss durch Falschberatungen des Rechtsberaters gescheitert. Das Prozessrisiko lässt sich also reduzieren. Sollte ein Unternehmer nicht die Möglichkeit haben auf einen Anwalt des eigenen Beraters zurückzugreifen so empfiehlt es sich den eigenen Steuerberater um Hilfe zu bitten. In eigenen Fällen können Steuerberater einen passenden Anwalt empfehlen.

Doch wie genau lässt sich ein guter Anwalt für die Nachfolgereglung identifizieren? Ein erster Indikator für die Fähigkeiten des Rechtsberaters sind die aufgerufenen Honorare. Gute Transaktionsanwälte sind begehrt und daher in der Lage, höhere Stundensätze aufzurufen. Im KMU-Umfeld stellt ein Stundensatz zwischen 250€ und 400€ eine realistische Höhe dar. Auf Fix- oder erfolgsbasierte Honorarmodelle sollte verzichtet werden. Damit handelt sich die Verpflichtung eines solchen Beraters zwar um eine Entscheidung, die gut überlegt sein will, sich am Ende des Tages aber lohnen wird. Die Haftungsrisiken in Kaufverträgen lassen sich bei guter Verhandlung auf einen Bruchteil des Kaufpreises reduzieren und sorgen garantiert für einen ruhigeren Schlaf des Unternehmers nach der Transaktion.

Für den Unternehmer ergeben sich daher folgende Ratschläge:

In der Regel führt Ihr Nachfolgeberaterberater später auch die Hauptkorrespondenz mit dem Anwalt, sodass sich beide gut verstehen sollten. Fragen Sie ihn daher nach Empfehlungen und lassen Sie sich zwei bis drei Alternativen vorschlagen. In unserem Falle erhalten wir für die Empfehlung keine Provisionen oder dergleichen – wir schätzen jedoch eine effiziente Zusammenarbeit.

Erfragen Sie die Erfahrung des Rechtsberaters im Umgang mit Verkaufsprozessen von KMU. Ein Transaktionsberater, der üblicherweise deutlich größere M&A-Prozesse betreut, ist ebenso kontraproduktiv – dort herrschen andere Standards, sodass vermeidbare Konflikte vorprogrammiert sind.

Führen Sie ein unverbindliches – und in der Regel kostenloses – Kennenlerngespräch mit dem potenziellen Rechtsberater. Stellen Sie Fragen, die Sie im Umgang mit Ihrem Verkaufsprozess ohnehin umtreiben und achten Sie darauf, wie verständlich sich der Anwalt ausdrückt. Sie werden es ihm später danken, sobald wirklich komplexe Sachverhalte auftreten.

Lassen Sie Ihren Anwalt ein grobes Stundenbudget schätzen und vereinbaren Sie regelmäßige Stundennachweise, um die Kosten im Blick zu halten. Der günstigste Anwalt bringt Ihnen nichts, wenn er den doppelten Zeitaufwand berechnet. Es kommt daher auf das Gesamtbudget an.

Man kann jedem Unternehmer, der darüber nachdenkt, sein Unternehmen zu veräußern, nur nahelegen sich einen prozesserfahren und fachkundigen Anwalt an die Seite zu holen. Hierfür ist Ihnen Ihr M&A-Berater sicher dankbar, sodass er Sie bestimmt bei der Suche unterstützt.